17. November 2022, von 18:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Zum Jahreswechsel tritt die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Einige Änderungen haben unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag in der medizinischen und pflegerischen Versorgung: Ein befristetes Notvertretungsrecht durch Ehegatten wird eingeführt. Der Begriff des Wohls entfällt und wird zugunsten der Wünsche der betreuten Person ersetzt. Aus diesem Anlass laden wir Sie zu folgender Veranstaltung ein, bei der wir wichtige medizinrechtliche und medizinethische Aspekte mit Ihnen beleuchten und besprechen möchten.
Es freut uns sehr, dass mit Frau Prof. Dr. Tanja Henking, LL.M. eine ausgewiesene Kennerin der Materie als Vortragende gewonnen werden konnte. Sie lehrt Medizin- und Strafrecht in der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg, leitet das dort ansässige Institut für Angewandte Sozialwissenschaften (IFAS) und ist darüber hinaus Vorsitzende des Ethiknetzwerks Mainfranken e. V.
Ein finanzieller Beitrag wird nicht erhoben. Fortbildungspunkte werden bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein beantragt.
Zugangsdaten für das Webex-Meeting erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail kontakt@megsh.de
Kernaufgabe der unabhängigen und gemeinnützigen »Mobile Ethikberatung im Gesundheitswesen für Schleswig-Holstein (MEGSH) e. V.« ist die außerklinische Ethikberatung in Ergänzung und Zusammenarbeit mit bestehenden Strukturen. Die Vernetzung über Sektorengrenzen ist hierbei ein wichtiges Anliegen.
Falls Sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen können bzw. als weiterführende Lektüre, möchten wir Ihnen folgende OpenAccess-Artikel an die Hand geben:
Die Bundesärztekammer hat auf ihrer Website das seitens des Bundesministeriums der Justiz, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Bundesärztekammer entwickelte Formular mit Hinweisen zur Ehegattenvertretung in Gesundheitsfragen veröffentlicht:
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hat erstmals einen »Anerkennungs- und Förderpreis Ethik« an herausragende Arbeiten verliehen. Die zwei gleichrangigen ersten Plätze gingen dabei nach Stuttgart und Schleswig-Holstein. Sebastian Heinlein, Stephanie Wullf und Prof. Dr. Doreen Richardt wurden stellvertretend für die Mobile Ethikberatung im Gesundheitswesen für Schleswig-Holstein (MEGSH) e. V. ausgezeichnet.
In seiner Laudatio würdigte der Jurypräsident Prof. Dr. Alfred Simon die MEGSH für die hohe Relevanz der Ethikarbeit in der Palliativmedizin und machte deutlich, dass die MEGSH eine bisher unterversorgte Zielgruppe erreiche und somit maßgeblich die Qualität der Gesundheitsversorgung sichere. Die umfassende Vernetzung und Einbindung der unterschiedlichen Beteiligten und Trägerschaften könne als Vorbild dienen, um ambulante Ethikarbeit in Deutschland bedarfsgerecht zu fördern und weiter auszubauen.
Für die wichtige Initiative, einen Ethikpreis ins Leben gerufen zu haben, dankte die DGP-Präsidentin Prof. Dr. Claudia Bausewein den Stifterinnen Dipl.‑Psych. Margit Schröer, Dr. med. Susanne Hirsmüller, Renate Geuer und Dipl.‑Psych. Wolfgang Geuer mit den Worten: »In einer Zeit, in der ethische Fragestellungen auch gesamtgesellschaftlich stärker denn je eine entscheidende Rolle spielen, ermöglicht dieser Preis einen deutlichen Schritt in Richtung Weiterentwicklung und Verbesserung von ethischen Problem- oder Konfliktsituationen in der Hospiz- und Palliativversorgung, vielen Dank dafür.«
Der jährlich vorgesehene Preis der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin dient der Anerkennung der Umsetzung von Ideen sowie des besonderen Engagements bzw. der Förderung von Initiativen und Projekten im Rahmen von hospizlich oder palliativ relevanten ethischen Praxisfragestellungen.
Die unabhängige und gemeinnützige »Mobile Ethikberatung im Gesundheitswesen für Schleswig-Holstein (MEGSH) e. V.« wurde am 7. Juni 2021 auf Initiative der Ärztekammer Schleswig-Holstein, der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein und des Palliativnetzes Travebogen gegründet.
Die außerklinische Ethikberatung in Ergänzung und Zusammenarbeit mit bestehenden Strukturen ist Kernaufgabe des Vereins. Die Beratung kann von Angehörigen, Pflegenden, Therapierenden, Seelsorgenden oder Behandelnden unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Sie erfolgt ehrenamtlich durch zertifizierte Beratende aus unterschiedlichen Berufsgruppen und -kontexten.
In der Begleitung, Behandlung oder Pflege von Menschen – sei es als nahe Angehörige, Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern – gibt es Situationen, die ratlos machen, schwer auszuhalten sind oder nicht hinnehmbar erscheinen.
Moralisch schwierige Fragestellungen oder Konflikte können das alltägliche Maß übersteigen. Besonders wenn Menschen nicht mehr selbst für sich sprechen können, kann die Suche nach der besten Handlungsoption Unsicherheiten und Dilemmata beinhalten.
Die verantwortlich Handelnden stehen vor Fragen wie:
Die Ethikberatung kann in diesen Situationen unterstützen, informieren, Orientierung geben und moderieren. Gemeinsam mit den verantwortlich Handelnden wird eine ethisch vertretbare und tragfähige Empfehlung im Sinne und zum Wohle der betroffenen Person erarbeitet.